Bebauungspläne bilden als Satzungen der Gemeinde ein verbindliches Ortsrecht für jeden. Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Bebauungspläne beschränken sich in ihren Festsetzungen nicht nur auf die bauliche Nutzung. Zu ihrem Inhalt können durchaus auch Festlegungen von Verkehrsflächen, Grün- und Erholungsflächen, Wasserflächen und landwirtschaftliche Flächen gehören. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie bilden damit eine entscheidende Grundlage bei der Erteilung von Baugenehmigungen.
Hierzu enthalten Bebauungspläne wesentliche Festlegungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, zu der Bauweise und zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Über die Geodaten des Landkreises Leer erhalten Sie eine Übersicht über die bestehenden Bebauungspläne in der Gemeinde Westoverledingen. Hier können Sie in Erfahrung bringen, ob es einen Bebauungsplan oder eine Satzung für Ihr Grundstück gibt.
Alternativ können die Bebauungspläne auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Sie sind den einzelnen Ortschaften zugeordnet.
Für Fragen oder weitere Auskünfte stehen Ihnen die Ansprechpartner aus der Bauleitplanung zur Verfügung.