Schiedsamt

Was ist das Schiedsamt?

Die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Gemeinde Westoverledingen werden als Streitschlichter bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und in Bagatellfällen tätig. Dadurch können kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren oft vermieden werden.

Das Schiedsamt ist eine unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites, insbesondere in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen rechtlich einen Vergleich herbeizuführen. Dabei sind sie Mittler zwischen den Streitparteien. Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt.

Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Leer bestätigt die gewählte Schiedsperson und verpflichtet diese, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. 

Ab dem 01.01.2021 wird die Gemeinde Westoverledingen in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.

Wie ist die Aufteilung ab dem 01.01.2021?

Die Aufteilung erfolgte anhand der Ortschaften und ergibt sich wie folgt:

"Nord/Mitte":

  • Breinermoor
  • Driever
  • Esklum
  • Folmhusen
  • Grotegaste
  • Großwolde
  • Ihren
  • Ihrhove
  • Steenfelde

"Mitte/Süd":

  • Flachsmeer
  • Mitling-Mark
  • Völlen
  • Völlenerfehn
  • Völlenerkönigsfehn

 

Welche Schiedsperson ist für welchen Bezirk zuständig?

Die beiden Bezirke werden jeweils von einer Schiedsperson betreut und vertreten sich gegenseitig.

Für den Bezirk Nord/Mitte:

Schiedsmann Eberhard Lüpkes, SPNM(at)westoverledingen.de

Tel: 0160-94468164

Für den Bezirk Mitte/Süd:

Schiedsfrau Renate Feldick, SPMS(at)westoverledingen.de

Tel: 0160-3156378