Die Gleichstellung aller Bürger*innen - das ist das Ziel!
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, auf kommunaler Ebene die im Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2 festgeschriebene Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Auf der Grundlage des § 8 NKomVG hat die Gemeinde Westoverledingen ab 01.01.2022 Frau Laura Lebed als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Durch ihre unmittelbare Einbindung in die Verwaltung und Politik sowie ihre gesetzlichen Rechte, Kompetenzen und direkten Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten fördert die kommunale Gleichstellungsbeauftragte die Gleichberechtigung in der Gemeinde Westoverledingen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist direkte Ansprechpartnerin aller Bürger*innen vor Ort für Fragen der Gleichberechtigung.
Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist „die Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Diese ist ausdrücklich im Gesetz als Aufgabenfeld benannt worden, weil sie eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter ist.
Deshalb bietet die Gemeinde Westoverledingen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien regelmäßig Ferienbetreuung für die Kinder berufstätiger Eltern an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aber auch andere Themen wie Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und Bewusstseinsarbeit bei Mädchen und Jungen, um geschichtlich gewachsene Rollenbilder aufzubrechen und abzubauen werden angegangen.
Wenn Sie Unterstützung und Beratung in einem persönlichen Gespräch benötigen, melden Sie sich gerne. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und kostenlos. Wenn nötig, wird Kontakt zu entsprechenden Institutionen oder Beratungsstellen hergestellt.