Bundestagswahl 2025

Informationen zur Briefwahl

Wer am 23. Februar 2025 (Wahltag) verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen: 

Eine Antragstellung ist bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Folgende Daten sind für die Antragstellung notwendig:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • vollständige Wohnanschrift
  • ggf. abweichende Versandanschrift

Persönliche Antragstellung:

  • ab dem 10. Februar 2025 im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten
  • es besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen

Schriftliche Antragstellung:

  • mit dem auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Briefwahlantrag (Zustellung bis Ende Januar)

Elektronische Antragstellung:

Eine Anforderung per Telefon, SMS oder Messengerdienst ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. 
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch frühestens ab Ende der 6. Kalenderwoche erfolgen.

Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist die Antragstellung nur persönlich oder schriftlich möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Ihre Stimme kann nur gezählt werden, wenn der Wahlbrief am 23. Februar 2025, dem Wahltag, bis spätestens 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung im Kreishaus in Leer eingeht. Wer den roten Wahlbriefumschlag mit der Post verschicken möchte, sollte auf die Dauer des Postweges achten, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Der Versand per Post ist kostenlos. Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Ihre Ansprechpartner

Tomke Beening
Jana Veenekamp
Florian Tautrich
Fachbereichsleiter II