Seit dem 1.1.2025 besteht die eRechnungspflicht im B2B Bereich. Dies betrifft auch die Gemeinde Westoverledingen. Hier ein paar Fragen und Antworten, welche uns bislang erreicht haben:
"Welche Rechnungsarten kann mein Unternehmen bei der Gemeinde Westoverledingen derzeit einreichen?"
Derzeit können Rechnungen in den beiden Verfahren xRechnung und ZUGFeRD angenommen werden.
"Wie kann ich meine Rechnung einreichen?"
1. Erstellen Sie Ihre eRechnung in Ihrem ERP-System oder im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO).
Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an eRechnung(at)niedersachsen.de oder laden sie im NAVO hoch.
Alternativ können Sie Ihrer eRechnung über Peppol an folgende Peppol-ID versenden 0204:03-0021200040-12.
2. Geben Sie in jedem Fall in der eRechnung die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers 034570022022-0-74 an.
Weiter müssen Sie in der eRechnung eine aktuelle E-Mail Adresse angeben (vgl. § 5 NERechVO).
Die eRechnung wird anschließend an den Rechnungsempfänger weitergeleitet.
Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
3. Die eRechnung wurde erfolgreich zugestellt und wird durch den Rechnungsempfänger bearbeitet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der eRechnungs-Informationsseite des Landes Niedersachsen.