Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (kommunale Planungshoheit).
Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne. Durch ein entsprechendes Verfahren können Bauleitpläne aufgestellt, berichtigt oder geändert werden. Innerhalb eines Verfarens wird durch Bekanntmachungen auf den jeweiligen Verhahrensschritt hingewiesen. Bekanntmachungen der Gemeinde können unter dem Link www.westoverledingen.de/gemeinde/bekanntmachungen eingesehen werden.
Im Rahmen eines Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen vorzubringen.
In folgenden Verfahren besteht derzeit die Möglichkeit einer Beteiligung:
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Ih4 "Tjücher Weg"