Hinweise zur Mittagsverpflegung in der Gemeinde Westoverledingen über das Mensa-Programm MIN-TEC® ab dem Kita- bzw. Schuljahr 2026/27
In einigen Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) sowie in allen Grundschulen in Westoverledingen können Kinder/Schüler an der Mittagsverpflegung der Lebenshilfe Leer (Caterer) über das Mensa-Programm MIN-TEC® teilnehmen. Dafür müssen Eltern ihre Kinder über das Mensa-Bestellsystem anmelden, welches
die Bestellungen und Abrechnungen internetgestützt verarbeitet.
Bei wem kann ich mein Kind anmelden?
Mittagessen in der Kindertagesstätte (Kinderkrippe und Kindergarten):
Wenn Ihr Kind am Mensa-System teilnehmen soll, teilen Sie dieses bitte der jeweiligen Kindertagesstätte mit. Daraufhin wird ein Online-Zugang angelegt. Die Zugangsdaten erhalten Sie ein paar Tage nach der Anmeldung über die jeweilige Kindertagesstätte.
Mittagessen in der Grundschule:
Wenn Ihr Kind am Mensa-System teilnehmen soll, senden Sie bitte eine E-Mail an mensa@westoverledingen.de
Folgende Angaben sind dabei erforderlich:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum des Kindes und die jeweilige Grundschule sowie die Klassenstufe.
Anschließend wird ein Online-Zugang angelegt*. Die Zugangsdaten erhalten Sie ein paar Tage nach der Anmeldung von der Gemeindeverwaltung, Abteilung Mensa.
*Anmerkung: Einmal angelegte Mensa-Zugangsdaten sind für die gesamte Besuchszeit (Kinderkrippe, Kindergarten und Grundschule) gültig.
Die Gemeindeverwaltung aktualisiert nach Bekanntwerden eines Einrichtungswechsels (z.B. beim Übergang des Kindes von der Kita in die Grundschule) lediglich die „Einrich-
tung“ im Mensa-Programm. Das von den Eltern gewählte Passwort bleibt bestehen. Sofern den Eltern das gewählte Passwort nicht mehr bekannt ist, kann es von der Gemein-
deverwaltung zurückgesetzt werden.
Wie funktioniert das Online-System?
Rufen Sie die Webseite mensa.gemwol.de auf. Beim ersten Mal müssen Sie sich mit d er Buchungsnummer (Anmeldename) und dem Geburtsdatum (Passwort) anmelden. Wenn Sie eingeloggt sind, müssen Sie dort das Passwort ändern (ein selbstgewähltes Passwort eingeben).
Wie kann ich Essen bestellen?
Wenn Sie sich eingeloggt haben, können Sie über den Button „Speiseplan“ das gewünschte Menü anklicken, dann zur „Kasse“ gehen und bezahlen.
Achtung: Für die jeweils kommende Kalenderwoche kann nur bis spätestens Mittwoch der vorherigen Kalenderwoche* bis 12.00 Uhr das Mittagessen bestellt werden.
*Sofern es sich bei dem Mittwoch um einen Feiertag handelt, kann nur bis zum letzten Werktag (Montag bis Freitag) vor dem Mittwoch bestellt werden. Anschließend wird Ihre Bestellung bestätigt.
Welche Menüs zur Auswahl stehen, wird von den Einrichtungen in Absprache mit der Lebenshilfe, die das Essen liefert, festgelegt.
Wichtig: Es kann nur Essen bestellt werden, wenn das Mensa-Konto über ausreichend Guthaben verfügt.
Wie kann ich Guthaben für das Mensa-Konto aufladen?
Das Guthaben für das Mensa-Konto wird per Überweisung aufgeladen. Mit den Zugangsdaten erhalten Sie auch die entsprechenden Kontodaten. Von diesem Guthaben wird für jede Mahlzeit ein entsprechender Betrag abgebucht. Bei der Banküberweisung geben Sie als Verwendungszweck bitte zwingend die Buchungsnummer, den Namen des Teilnehmers und das Geburtsdatum des Teilnehmers ein. In Ausnahmefällen kann auch bar in der Gemeindekasse des Rathauses Ihrhove eingezahlt werden.
Kann ich bestelltes Essen wieder abbestellen?
Ein bestelltes Essen kann bis spätestens 8:30 Uhr des vorherigen Werktages (Montag bis Freitag) wieder abbestellt werden. Das geht ganz einfach über das Online-System.
Die aktuellen Preise für ein Mittagessen
Kinderkrippen und Kindergärten: 4,40 €
Grundschulen: 4,90 €
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem Einkommen erhalten mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bessere Möglichkeiten gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit (u.a. auch für die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen) zu nutzen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (stehen grundsätzlich Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
-> Weitere Informationen und das Antragsformular für Bildung und Teilhabe erhalten Sie hier: Bildung und Teilhabe / Landkreis Leer (landkreis-leer.de)
Service-Telefonnummer für alle Fragen rund um das Mensa-System
04955 – 933 123
Per E-Mail erreichen Sie uns unter mensa@westoverledíngen.de
Stand: 06/2026

