Die Gemeinde Westoverledingen macht aufgrund des § 5 Absatz 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt:
Sämtliche Verkaufsstellen nach § 2 Absatz 1 NLöffVZG dürfen im Ortsbereich Ihrhove an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden:
• 23. März 2025 anlässlich der Veranstaltung „Frühlingsflohmarkt“
• 29. Juni 2025 anlässlich der Veranstaltung „Bottermarkt“
• 28. September 2025 anlässlich der Veranstaltung „Herbstflohmarkt“
Die Bekanntmachung finden Sie hier: