Gefördert wird das Anlegen von Blühflachen in Wohngebieten und in der freien Landschaft im Gebiet der Gemeinde Westoverledingen. Die Förderung wird für Flächen ab einer zusammenhängenden Größe von 10 m² bis zu max. 1.000 m² gewährt. Geförderte Flächen sind für drei Jahre als Blühwiese zu erhalten.
Die Förderung wird nach dem Windhundprinzip, also in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen, vergeben. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Gebiet der Gemeinde Westoverledingen, die auf diesem Grundstück eine Blühwiese anlegen möchten.
Die Förderung wird derart gewährt, dass das Saatgut für die beantragte Fläche im Rathaus abgeholt werden kann (Sachzuwendung). Eine finanzielle Förderung in Form von Geldmitteln ist ausgeschlossen.
Die Förderrichtlinie und alle weiteren Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen (www.westoverledingen.de/buergerservice/formulare/formulare-ordnungsamt) zu finden.