Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich, das heißt unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit. Oft besteht die Aufgabe darin, Streitfragen in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen einen einvernehmlichen Vergleich herbeizuführen. Dabei sind sie Mittler zwischen den Streitparteien. Spezielle Vorkenntnisse sind hierbei nicht zwingend erforderlich. Es können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Leer bestätigt die gewählte Schiedsperson und verpflichtet diese, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Die Gemeinde Westoverledingen ist in zwei Schiedsamtsbereiche aufgeteilt. Ein Bereich umfasst die Ortschaften Breinermoor, Driever, Esklum, Folmhusen, Grotegaste, Großwolde, Ihren, Ihrhove und Steenfelde. Der andere Bereich beinhaltet die Ortschaften Flachsmeer, Mitling-Mark, Völlen, Völlenerfehn und Völlenerkönigsfehn. Für diese Bereiche wird nun nach zwei geeigneten, integren Personen gesucht, die mindestens 30 Jahre alt sind und im jeweiligen Bereich wohnen. Sie vertreten sich gegenseitig.
Wer sich für die Schiedsamtstätigkeit bewerben möchte, kann sich bis zum 21.03.2025 bei der Gemeinde Westoverledingen melden. Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich, 04955/ 933-190, Florian.Tautrich(at)westoverledingen.de.