Für diese Fortschreibung hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim strategische Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr erarbeitet. Diese Straßen werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung betrachtet.
Dazu wurden die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert. Zwischenzeitlich wurden alle geprüften Daten in das Berechnungsmodell integriert und allen lärmkartierten Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Lärmkarten der 4. Runde stehen aber auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung:
LDEN (24-Stunden-Gesamt-Mittellungspegel)
LNight (8 Stunden-Nacht-Mittelungspegels)
In der nachfolgenden Tabelle werden die durch das GAA Hildesheim rechnerisch ermittelten Zahlen der Betroffenheiten aufgeführt:
Gemeindename | Westoverledingen |
Anzahl Belastete * | 1.100 |
Anzahl Belastete * | 700 |
Anzahl Belastete * | 500 |
Anzahl Belastete * | 100 |
Anzahl Belastete * | 0 |
Anzahl Belastete * | 800 |
Anzahl Belastete * | 600 |
Anzahl Belastete * | 200 |
Anzahl Belastete * | 0 |
Anzahl Belastete * | 0 |
Gesamtfläche (km²) | 11,0 |
Gesamtfläche (km²) | 2,2 |
Gesamtfläche (km²) | 0,4 |
Wohnungen * | 1.100 |
Wohnungen * | 300 |
Wohnungen * | 0 |
Schulen ** | 1 |
Schulen ** | 0 |
Schulen ** | 0 |
Kranken-häuser ** | 0 |
Kranken-häuser ** | 0 |
Kranken-häuser ** | 0 |
Anzahl Fälle ischämische Herzkrankheiten | 1 |
Anzahl Fälle starker Belästigung | 407 |
Anzahl Fälle starker Schlafstörung | 103 |
In der Folge ist nun von der Gemeinde Westoverledingen bis zum 18.07.2024 der Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Hierzu hat die Gemeinde ein Fachbüro beauftragt.
Für die Umsetzung möglicher Lärmaktionsmaßnahmen an den Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Für die lärmkartierten Bundesstraßen ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sieht das BImSchG nicht vor.