Abgeschlossene Vergabeverfahren

Gemäß §20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) ist die Gemeinde Westoverledingen als Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000€ ohne Umsatzsteuer sowie bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000€ ohne Umsatzsteuer verpflichtet, nach Zuschlagserteilung hierüber zu informieren. Gemäß §20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) ist die Gemeinde Westoverledingen als Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000€ ohne Umsatzsteuer sowie bei freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000€ ohne Umsatzsteuer verpflichtet, nach Zuschlagserteilung hierüber zu informieren. 

Zudem ist die Gemeinde Westoverledingen bei Vergaben im Rahmen der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) gemäß § 30 Abs. 1 UVgO als Auftraggeber bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer verpflichtet, über jeden vergebenen Auftrag zu informieren.

 

nachfolgend finden Sie die Ausschreibungen und Vergaben für den Neubau einer Krippe in Flachsmeer

 

nachfolgend finden Sie die Ausschreibungen und Vergaben für den Neubau einer Krippe in Ihrhove (Campus Ihrhove)

 

Hier finden Sie die entsprechenden Veröffentlichungen der Wohnungsbau- & Entwicklungs GmbH (WEW):