Die Gemeinde Westoverledingen ist gemäß §19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach §3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.