Die Brennstellen werden von der Feuerwehr kontrolliert. Sollten Sie Fragen zum Osterfeuer haben, stehen Ihnen die Kollegen vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung. Das Formular zur Anmeldung eines Osterfeuers finden Sie hier.
Sofern es sich um ein öffentliches Osterfeuer handelt, bei dem Getränke und/oder Speisen angeboten werden, muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Gaststättenanzeige gestellt werden. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Formulare zum Stellen einer Gaststättenanzeige erhalten Sie unter 04955-933 104.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und haben eine lange Tradition. In vorchristlicher Zeit wurden im Frühjahr Feuer entzündet, um den Winter zu vertreiben. Früher wurde das Osterfeuer von der Gemeinde immer an ein- und demselben Platz bereitet. Heute werden sie meist von Feuerwehren, Vereinen oder Privatpersonen organisiert. Charakter eines Osterfeuers ist aber immer, dass dieses für jedermann öffentlich zugänglich ist.