Sie wollen Ihr Kind in einer unserer Kindertagesstätten (Kinderkrippe oder Kindergarten) anmelden?
In dem folgenden Dokument haben wir 25 Fragen und Antworten rund um die Anmeldung in einer Kindertagesstätte zusammengestellt:
25 Fragen und Antworten rund um die Anmeldung in einer Kindertagesstätte
Die wichtigsten Informationen sind auch im Folgenden zu finden:
Bis wann muss die Anmeldung erfolgt sein?
Der Anmeldezeitraum endet landkreisweit am 28. Februar eines Jahres. Bis dann muss die Anmeldung spätestens erfolgt sein.
Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 01.08.
Wo bekomme ich das Anmeldeformular?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Das Online-Formular finden Sie unter der Übersicht aller Einrichtungen (siehe unten). Das Online-Formular für das folgende Kita-Jahr (Beginn 01.08.) wird erst im Dezember des Vorjahres freigeschaltet.
Kann ich mein Kind auch direkt in der Kindertagesstätte anmelden?
Nein. Seit einigen Jahren werden die Anmeldungen für die Kinderkrippen und Kindergärten in Westoverledingen zentral im Rathaus erfasst und bearbeitet.
Es ist weiterhin gewünscht und auch erbeten, dass sich die Eltern vor der Online-Anmeldung die in Betracht kommenden Einrichtungen ansehen und diese kennenlernen.
Wie werden die Online-Anmeldungen ausgewertet?
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die Anmeldesituation entsprechend der angegebenen Wunschoptionen und unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Platzvergabe und der freien Plätze mit den Einrichtungsleitungen abgestimmt. (siehe auch Punkt 9 und 10 unter "25 Fragen und Antworten")
Im Anschluss werden die Aufnahmebestätigungen mit den entsprechenden Vertragsunterlagen durch die aufnehmende Einrichtung voraussichtlich im April/Mai an die Eltern verschickt.
Wie hoch sind die Entgelte für die Kinderbetreuung?
Seit dem 01.08.2018 sind Kinder ab dem Monat, in dem sie 3 Jahre alt werden, für eine Betreuungszeit bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei. Hinweise zur Entgeltfestsetzung finden Sie unter:
Für die Betreuung ab dem 1. August 2024: Richtlinie über die Festsetzung der Entgelte der kommunalen Kindertagesstätten (Kindergärten und Kinderkrippen) in der Gemeinde Westoverledingen ab August 2024