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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Bis Ende Januar sollten alle wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Quelle: Pixabay

Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. 
Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch frühestens ab Ende der 6. Kalenderwoche erfolgen, da die Stimmzettel erst dann geliefert werden. 
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Weitere Informationen zur Briefwahl und zur Antragstellung finden Sie hier.

Informationen für diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind (Auslandsdeutsche) erhalten Sie hier.